Im Jahr 2022 ist es einmal wieder Zeit für Neuerungen. Was sich konkret für Autofahrer ändert, erfahren Sie in diesem Artikel – übersichtlich strukturiert nach bereits feststehenden Änderungen und Anpassungen, die sich noch in Planung befinden.
Erneuerter Bußgeldkatalog bereits seit November gültig
Der Gesetzgeber hat sich in Sachen Bußgelder keine Zeit bis zum neuen Jahr gelassen, sondern bereits im November 2021 verschiedene Novellierungen verabschiedet. Diese betreffen unter anderem zu schnelles Fahren, das Blockieren einer Rettungsgasse oder Falschparken. Im Jahr 2022 folgen nun weitere Veränderungen, auf die sich Autofahrer einstellen müssen, die unter anderem die Fahrsicherheit, aber auch den Geldbeutel der deutschen Autofahrer betreffen.
Spritpreise steigen im Jahr 2022
Kraftstoffe werden aller Voraussicht nach auch im Jahr 2022 teuer bleiben. Ein Grund hierfür ist ein erhöhter CO2-Preis seit dem 1. Januar 2022, der auf 30 Euro pro Tonne gestiegen ist. Dadurch erhöht sich der Preis pro Liter Benzin im Vergleich zum vergangenen Jahr um 1,4 Cent; Dieselfahrer müssen sogar mit einer Teuerung von 1,5 Cent pro Liter Kraftstoff rechnen. Erfahrungsgemäß nicht abzusehen ist die Entwicklung des Ölpreises, der wiederum großen Einfluss auf den jeweiligen Preis für Kraftstoffe hat.
Pflicht für Assistenzsysteme
Ab dem Jahr 2022 werden neue Autos noch mehr Assistenzsysteme besitzen, die der Sicherheit des Fahrers und anderer Verkehrsteilnehmern dienen sollen.
Innerhalb der EU müssen Automodelle, die neu genehmigt wurden, bereits ab Werk ab dem 6. Juli 2022 über verschiedene Assistenzsysteme verfügen. Konkret geht es um neun solche Assistenzsysteme, zu denen unter anderem ein Notfall-Spurhalteassistent und ein Notbremsassistent zählen. Ebenso verpflichtend ist ein intelligenter Geschwindigkeitsassistent. Dieser zeigt dem Fahrer ein Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit an und warnt ihn.
Auch eine sogenannte Blackbox muss bei neuen Automodellen im Fahrzeug installiert sein. Hierbei handelt es sich um einen Unfalldatenspeicher, wie er auch in einem Flugzeug vorkommt.
Kriterien für Plug-In-Hybride werden verschärft
Seit dem 1. Januar 2022 können Käufer von Plug-In-Hybriden nur noch unter Auflagen mit einer finanziellen Förderung rechnen. Das Modell muss eine elektrische Mindestreichweite von 60 Kilometern aufweisen. Im nächsten Jahr wird diese Reichweite dann auf ein Minimum von 80 Kilometern erhöht, wobei diese Auflage ursprünglich erst ab dem Jahr 2025 gelten sollte. Bis zum Jahr 2021 galt noch eine Reichweite von 40 Kilometern als ausreichend für die finanzielle Förderung.
Umtausch von alten Führerscheinen
Bis zum Jahr 2033 müssen etwa 43 Millionen Bundesbürger ihren Führerschein erneuern lassen. Für Personen, die zwischen 1953 und 1958 das Licht der Welt erblickt haben und noch im Besitz eines alten Papierführerscheins sind, ist Eile geboten: den alten Fahrerausweis müssen sie bis spätestens zum 19. Januar 2022 umtauschen. Ist man danach noch mit dem alten Führerschein unterwegs, wird ein Verwarngeld von zehn Euro fällig. Für einen neuen Führerschein, der den Auflagen der EU entspricht, wird eine Gebühr von 25 Euro erhoben. Damit hat man dann allerdings wieder 15 Jahre lang seine Ruhe.
Neue Richtlinie der EU Grund für den Pflicht-Austausch
Als Grundlage für diese Austauschoffensive dient eine neue Richtlinie der EU. Ziel ist es, Dokumente einheitlich und fälschungssicherer zu gestalten.
Insgesamt sind vom Austausch etwa 28 Millionen Führerscheine im Scheckkartenformat sowie 15 Millionen Papierführerscheine betroffen.
Update: Etwas Gnadenaufschub dank Corona
Aufgrund der verschärften Coronabedingungen kann es zu sehr langen Wartezeiten bei der Bearbeitung kommen. Aus diesem Grund müssen umtauschpflichtige Personen bis zum 19. Juli 2022 mit keinen Bußgeldern rechnen, wenn sie den Austausch der Fahrerlaubnis bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht durchgeführt haben.
HU-Plakette: aus Gelb wird Grün
Die Farbe Gelb bei der HU-Plakette hat ausgedient. Wer im Jahr 2022 das Fahrzeug zur Hauptuntersuchung vorfährt, erhält nach erfolgreicher Prüfung eine grüne HU-Plakette. Auf ihr ist dann die Fälligkeit der nächsten HU – im Jahr 2024 – abzulesen.
In Deutschland ist es üblich, das Jahr der anstehenden Hauptuntersuchung mit einer Farbe zu markieren. Im Wechsel werden die Farben Blau, Gelb, Rot, Rosa, Grün und Orange eingesetzt. Werden die Termine zur nächsten Hauptuntersuchung um mehr als zwei Monate überschritten, muss man mit einem Bußgeld rechnen sowie zusätzlich mit höheren Kosten für die dann ausführlichere Untersuchung.
Farbliche und preisliche Änderung bei der Vignette für Österreich und die Schweiz
Möchte man im Jahr 2022 eine Autobahn in Österreich befahren, braucht es eine Vignette in orangener Farbe. Diese hat seit Dezember 2021 bis zum Januar 2023 Gültigkeit. Neben der Farbe haben sich aber auch die Preise geändert. Diese stiegen um 1,4 Prozent im Durchschnitt.
Eine Jahresvignette ist für einen Preis von 93,80 Euro erhältlich, wohingegen die Tages-Vignette mit 9,60 Euro zu Buche schlägt. Motorradfahrer kommen deutlich günstiger weg: eine Jahresvignette kostet für sie 37,20 Euro, eine Tagesvignette 5,60 Euro. Registriert man das Kennzeichen online, lässt sich auch eine digitale Vignette erwerben.
Eine Vignette für das ganze Jahr kostet in der Schweiz im Jahr 2022 38 Euro und hat Gültigkeit für alle Fahrzeuge bis zu einem Gewicht von 3,5 Tonnen. Die Vignette ist auf Wunsch in klassischer Klebe-Form oder als elektronische Version erhältlich.
Änderungen bei den Typklasseneinstufungen für die Kfz-Versicherung
Auch die Typklasseneinstufungen für die Kfz-Versicherung ändern sich im Jahr 2022. Betroffen hiervon sind etwa neun Millionen Autofahrer. Mehr als fünf Millionen müssen im Jahr 2022 mit höheren Einstufungen rechnen, wogegen knapp über vier Millionen Autofahrer von günstigeren Typklassen profitieren werden.
Autofahrer in den nördlichen Bundesländern profitieren am meisten von den neuen Einstufungen. Ganz besonders betrifft dies die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Brandenburg.
Eher lange Gesichter wird es in den Großstädten sowie Teilen Bayerns kommen, in denen es zuletzt zu einer Häufung von Schäden kam. Trauriges Schlusslicht bildet hierbei Berlin, wo es besonders häufig kracht: im Vergleich zum bundesweiten Durchschnitt gibt es hier mehr als ein Drittel mehr Schäden.
Übrigens: Für die Ermittlung der Klasseneinstufungen ist es nicht relevant, wo der Schaden entstanden ist, sondern in welcher Region der Versicherungsnehmer seinen Wohnsitz hat. Versicherungsmathematiker rechnen auf Grundlage der Schadensbilanzen einen Indexwert aus, der entscheidend für die jeweilige Regionalklasse ist.
Der Kauf von Gebrauchtwagen wird sicherer
Auch das deutsche Kaufrecht erlebt im Jahr 2022 eine Reform. Profitieren von den Änderungen im Kaufrecht können vor allem Käufer von Gebrauchtwagen, die mehr Sicherheiten erhalten. So gilt die Beweislastumkehrfrist nicht mehr nur sechs Monate, sondern ein ganzes Jahr. Dies bedeutet, dass der Händler vom Zeitpunkt des Autokaufs ein Jahr lang für Mängel aufkommen muss.
In Planung: Maskenpflicht im Verbandskasten
Nicht nur aus dem öffentlichen Leben und Alltag der Bundesbürger ist eine Mund-Nasen-Maske nicht mehr wegzudenken – die Corona-Pandemie macht es möglich; auch aus dem Auto ist eine solche Maske im Jahr 2022 nicht wegzudenken. Für das Jahr 2022 ist ein verpflichtendes Mitführen von Masken im Verbandskasten geplant.
Wie aus Berichten des ADAC hervorgeht, arbeitet der Gesetzgeber an einer entsprechenden Anpassung der DIN-Norm für Verbandskästen. In dieser ist genau vorgeschrieben, was im Notfallset vorhanden sein muss. So ist geplant, dass der Verbandskasten künftig zwei Mund-Nasen-Bedeckungen enthalten muss. Wann es genau zu dieser gesetzlichen Auflage kommen wird, ist allerdings noch unklar.
Spekulation 1: Änderungen für Fahranfänger?
Gute und schlechte Nachrichten gibt es für Fahranfänger. Die neue Regierung plant, „Begleitetes Fahren“ schon mit 16 Jahren anstatt wie bisher mit 17 Jahren zu erlauben. Laut einem Bericht der „Rheinischen Post“ planen die Verkehrsminister der Bundesländer jedoch, die Probezeit für Fahranfänger ab dem Frühjahr 2022 zu erhöhen. So soll die Probezeit künftig nicht mehr zwei, sondern drei Jahre dauern. Als Grund hierfür wird die weiterhin hohe Zahl an Unfällen genannt, an denen junge Autofahrer beteiligt sind.
Spekulation 2: Teurere Anwohnerparkausweise im Jahr 2022
Der Kostendeckel für Anwohnerparkausweise ist inzwischen weggefallen. Betrug der Preis bisher etwas über 30 Euro jährlich, können die einzelnen Kommunen und Bundesländer die Kosten nun nach eigenen Vorstellungen gestalten. Dies macht sich insbesondere in einigen Städten in Baden-Württemberg bemerkbar, in denen die Gebühren teilweise dramatisch angestiegen sind. In Karlsruhe und Tübingen kostet ein Anwohnerparkausweise pro Jahr nun nicht mehr 30 Euro, sondern schlägt mit 180 Euro zu Buche. Spitzenreiter ist allerdings Freiburg, wo übergangsweise sogar bis zu 480 Euro für einen Anwohnerparkausweise fällig werden.
Fazit: Nicht nur der Mai macht einem bekannten Sprichwort nach alles neu, sondern auch das Jahr 2022, vor allem für Autofahrer. In diesem Artikel haben Sie erfahren, welche Änderungen und Neuerungen im Jahr 2022 anstehen und was es dabei zu beachten gibt. Man darf gespannt sein, ob sich auch die Spekulationen bewahrheiten werden und welche diese für die „Lebenswelt Auto“ mit sich bringen. Wir wünschen Ihnen natürlich auch für das Jahr 2022 allzeit gute und sichere Fahrt!