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Wann lohnt sich ein Wechsel der Kfz-Versicherung?

Wann Kfz- Versicherungswechsel
Foto: Wann Kfz- Versicherungswechsel?, Quelle: Jürs GmbH

Wann lohnt sich der Wechsel der Kfz-Versicherung?

Alle Jahre wieder kommt gegen Ende des Versicherungsjahres der Bescheid für das kommende Jahr der laufenden Kfz-Versicherung. Nicht selten beinhaltet dieser eine Beitragserhöhung. Dieser Preissteigerung folgt häufig die Überlegung, die Versicherung zu wechseln. Wann und unter welchen Bedingungen ein Wechsel tatsächlich sinnvoll ist, lesen Sie in diesem Artikel.

Fahrzeughalter müssen derartige Preissteigerungen nicht einfach hinnehmen. Wer gezielt Versicherungsangebote vergleicht, hat durchaus die Chance Geld einzusparen. Doch laut einer Umfrage des Marktforschungsinstituts YouGov in 2017 würden zwar 20% der 2000 befragten Fahrzeughalter gern ihre Kfz-Versicherung wechseln, aber nur bei 6,5 % ist diese Absicht auch wirklich konkret.

Dabei ist das Wechseln einer Versicherung in den meisten Fällen ganz unkompliziert, solange man bestimmte Dinge beachtet.

Sonderkündigungsrecht

Ein Sonderkündigungsrecht nach Beitragserhöhung

Wenn eine Versicherung bei gleichbleibenden Leistungen die Beiträge erhöht, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Versicherung zu kündigen. Dazu müssen Sie Ihre Kündigung innerhalb von vier Wochen nach dem Erhalt der Benachrichtigung über die Beitragserhöhung Ihrer Versicherung zukommen lassen. In der Regel beginnt das neue Versicherungsjahr am 1. Januar. Also wird Ihre fristgemäße Kündigung zum 1. Januar wirksam. Wichtig dabei ist, dass Sie als Kündigungsgrund den Passus „Beitragserhöhung“ angeben.

Zudem gibt es noch zwei weitere Fälle, in denen Sie von Ihrem Recht auf Sonderkündigungen Gebrauch machen können:

Sonderkündigungsrecht bei Fahrzeugwechsel

Ersetzen Sie Ihr Auto durch ein anderes, gilt ebenfalls das Sonderkündigungsrecht, denn ein Versicherungsvertrag bezieht sich stets auf ein konkretes Fahrzeug. Es kann sich durchaus lohnen, in so einem Fall die bisherige Versicherung zu wechseln. Ist der Wert Ihres neuen Fahrzeugs beispielsweise höher als der des alten, kann es sein, dass sich die Typklasse ändert.

Die verschiedenen Typklassen geben die Schadens- und Unfallbilanz der jeweiligen Automodelle wieder. Daraus errechnet sich die Höhe der Prämie. Fahren Sie zukünftig statt eines Golfs einen Mercedes der C-Klasse ändert sich die Typklasse und damit die Prämienhöhe. Daher kann sich in so einem Fall ein Vergleich der Tarife als vorteilhaft erweisen.

Nach einem Fahrzeugwechsel haben sie vier Wochen Zeit, Ihre Versicherung mit Hilfe einer Sonderkündigung zu wechseln.

Sonderkündigung bei Halterwechsel 

Im Fall eines Gebrauchtwagens können Sie auch die bisherige Versicherung des Fahrzeugs unter Ihrem Namen übernehmen. Doch auch hier sollten Sie sicherheitshalber vorher die verschiedenen Tarife checken. Wollen Sie die Versicherung ändern, haben Sie dafür nach der Übernahme des Autos noch vier Wochen Zeit. Das gilt auch, wenn der Halterwechsel innerhalb der Familie erfolgt.

Sonderkündigungsrecht bei Versicherungsnehmerwechsel

Ein Versicherungsnehmerwechsel liegt dann vor, wenn die Versicherung beispielsweise zukünftig auf den Ehepartner oder das Kind läuft und gleichzeitig der Halter und das Versicherungsunternehmen unverändert bleiben. Auch hier besteht das Recht auf eine außerordentliche Kündigung.   

Sonderkündigungsrecht im Schadensfall

Bei einem Unfall können Sie bis zu vier Wochen nach Schadensabwicklung Ihr Recht auf eine Sonderkündigung geltend machen. Eventuell ist in so einer Situation ein Versicherungswechsel in Erwägung zu ziehen, da sich der Unfall negativ auf Ihre Schadenfreiheitsklasse auswirken kann. Die Folge wäre eine erhöhte Prämie.

Bei Umzug besteht kein Recht auf Sonderkündigung

Steht ein Umzug für Sie an, ist es durchaus möglich, dass an Ihrem neuen Standort eine andere Regionalklasse gilt als an Ihrem bisherigen Wohnort. Die Regionalklassen spiegeln die Unfall- und Schadensbilanz einer Region wieder. Zum Beispiel ist das Unfallrisiko in einer Stadt tendenziell höher als in ländlicheren Gegenden. Ziehen Sie von einer Klein- in eine Großstadt, erhöht sich eventuell durch eine andere Regionalklasseneinstufung Ihre Versicherungsprämie.

Hier lohnt sich demzufolge ein Vergleich verschiedener Tarife. Allerdings haben Sie in diesem Fall kein Sonderkündigungsrecht. Sie können nur fristgemäß zum Jahresende, beziehungsweise zum jeweiligen Vertragsende, Ihre Versicherung kündigen.

Wildschadensklausel bei Umzug auf das Land beachten

Auf dem Land ist dagegen das Risiko eines Wildunfalls ungleich größer als in der Stadt. Ziehen Sie von der Stadt aufs Land, empfiehlt es sich daher, Ihre Versicherungspolice bezüglich der Schadensregulierung bei einem Wildunfall zu überprüfen. Auch hier kann sich ein Versicherungsvergleich lohnen, Vielleicht stellt sich dabei heraus, dass der angebotene Leistungsumfang einer anderen Versicherung besser zu Ihren Bedürfnissen passt.

Denn leistungsschwache Tarife decken lediglich Kollisionen mit Haarwild ab. Leistungsstärkere Tarife weisen hingegen die Marderbiss-Klausel auf. Gemäß dieser Klausel zahlt die Kaskoversicherung solche Schäden, die direkt durch den Biss entstanden sind. Je nach Tarif werden darüber hinaus auch die Folgenschäden bis zu einer bestimmen Summe übernommen. Zusätzlich gibt es noch eine tarifliche Erweiterung, welche die Kostenübernahme für die Schäden bei Zusammenstößen mit Pferden, Rindern, Schafen und Ziegen regelt.

Kündigungsfrist Autoversicherung beachten
Foto: Kündigungsfrist Autoversicherung beachten, Quelle: Jürs GmbH

Die reguläre Kündigung

Die reguläre Kündigung mit vierwöchiger Kündigungsfrist

Meistens ist ein Versicherungswechsel zu Beginn des neuen Versicherungsjahres möglich. In der Regel ist das der 1. Januar. Der Stichtag für Ihre Kündigung ist dann der 30. November des Vorjahres. Bis zu diesem Zeitpunkt muss Ihre Kündigung bei der Versicherung eingegangen sein.

Wenn das Versicherungsjahr vom Kalenderjahr abweicht

Es kann allerdings auch sein, dass das Versicherungsjahr nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmt. Manche Verträge lassen sich auch halbjährlich oder vierteljährlich kündigen. Auch dann gilt, dass die Kündigung bis ein Monat vor Ende des Versicherungszeitraums beim Versicherungsträger eingegangen sein muss. Endet Ihr Versicherungszeitraum beispielsweise am 31.Oktober, müssen Sie bei einem geplanten Wechsel bis zum 30. September gekündigt haben.

Inhalte eines Kündigungsschreibens

Eine wirksame Kündigung muss stets die Adresse des Absenders, die Vertragsnummer, das Kfz-Kennzeichen und den Termin, zudem die Kündigung greifen soll, enthalten.

Form des Kündigungsschreibens

Neuere Verträge können Sie per Mail kündigen. Sie sollten allerdings eine Lesebestätigung anfordern, um sicher zu gehen, dass das Schreiben auch gelesen wurde. Bei älteren Verträgen ist noch die Briefform gewünscht. Welche Form der Kündigung Ihr Versicherer vorgibt, finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen.

Wie Sie Ihre Versicherung kündigen können, erfahren Sie auch in diesem Link: Kfz-Versicherung wechseln

Kündigung der Versicherung bei Leasingfahrzeugen

Bei Leasingfahrzeugen ist ein Versicherungswechsel grundsätzlich erstmal unproblematisch. Sie sollten allerdings vorher darauf achten, was für einen Leasingvertrag Sie abgeschlossen haben. Haben Sie Ihren Pkw ohne eine anhängende Kfz-Versicherung geleast, steht Ihnen der Wechsel der Versicherung jederzeit frei. Achten Sie aber darauf, dass der Tarif eine freie Werkstattwahl vorsieht. Eine Werkstattbindung könnte in einem Schadensfall zu Problemen mit dem Leasinggeber führen.

Ist Ihr Leasingvertag jedoch mit einer Kfz-Versicherung gekoppelt, besteht keine Möglichkeit der Kündigung. Weitere Informationen finden Sie hier: Auto Versicherung kündigen

Achtung: Eine Versicherung kann einen Antrag auch ablehnen

Da eine Versicherung einen Antrag ablehnen kann, sollten Sie auf jeden Fall schon eine neue Versicherung abgeschlossen haben, bevor Sie Ihrer alten kündigen.

Elektronische Versicherungsbestätigung bei Fahrzeugwechsel

Haben Sie sich im Zuge eines Fahrzeugwechsels für eine neue Versicherung entschieden, erhalten Sie per E-Mail umgehend eine elektronische Versicherungsbestätigung, kurz eVB genannt. Die eVB ist eine siebenstellige Buchstaben- und Zahlenkombination, welche Sie bei der Zulassungsstelle bei der Anmeldung Ihres neuen Fahrzeugs vorlegen müssen.

Denn es werden nur Autos mit einer bestehenden Versicherung zugelassen. Diese elektronische Versicherungsbestätigung ist fahrzeugbezogen, gilt als nur für das der Versicherung gemeldete Auto. Die eigentliche Versicherungspolice erhalten Sie einige Tage später.

Auto-Versicherungswechsel wann sinnvoll?
Foto: Auto-Versicherungswechsel wann sinnvoll?, Quelle: Jürs GmbH

Wann kann ein Versicherungswechsel sinnvoll sein?

Bei Erweiterung um eine Kaskoversicherung

Wollen Sie die bestehende Kfz-Haftpflicht um eine Kaskoversicherung erweitern, macht es Sinn, vor dem Vertragsabschluss mit Ihrer bisherigen Versicherung, verschiedene Tarifangebote zu vergleichen. Auf diese Weise haben Sie die Chance, die Versicherung zu finden, die am optimalsten zu Ihnen passt.

Bei nicht mehr zeitgemäßem Leistungsumfang bei älteren Versicherungen

Ist Ihr Versicherungsvertrag bereits älter, kann es durchaus sein, dass sein Leistungsumfang nicht mehr zeitgemäß ist. Allein schon aus diesem Grund, sollte ein bestehender Vertrag hin und wieder mit anderen Versicherungsangeboten verglichen werden, damit im Schadensfall auch wirklich ein zeitgemäßer Leistungsumfang bei der Schadensregulierung gewährleistet ist.

Bei Wandel einer Vollkasko – in eine Teilkaskoversicherung

Hin und wieder macht es Sinn, den bestehenden Kaskoschutz zu überprüfen. Ist der gegenwärtige Umfang noch erforderlich? Eventuell dann, wenn das Auto nicht mehr länger von einem kein Fahranfänger gefahren wird. Oder hat Ihr Auto aufgrund seines fortschreitenden Alters an Wert verloren, so dass sich eventuell der Wechsel von einer Voll- auf eine Teilkaskoversicherung lohnen würde?

Bei Versicherung des Zweitwagens

Die meisten Versicherungsgesellschaften versichern einen Zweitwagen nur dann, wenn der Erstwagen bereits in ihrem Haus versichert ist. Manche Versicherungsträger kommen den Fahrzeughaltern entgegen, indem sie eine Versicherung zu Zweitwagenkonditionen anbieten obwohl keine Versicherung des Erstwagens bei ihnen vorliegt. Diese Tatsache eröffnet Ihnen als Fahrzeughalter größere Auswahlmöglichkeiten.

Wenn Sie alle Versicherungen außer der Kfz-Versicherung bereits bei einer Versicherung gebündelt haben

Haben Sie bereits alle Versicherungen, außer Ihrer Kfz-Versicherung, bei ein und demselben Versicherer abgeschlossen, lohnt es sich häufig, die Versicherung für Ihr Fahrzeug ebenfalls bei dieser Versicherungsgesellschaft abzuschließen. Nicht selten kommen Sie so in den Genuss von einem „Mengenrabatt“.

Bei sich ändernder Fahreranzahl

Die Anzahl der Fahrer wirkt sich ebenfalls auf den Versicherungstarif aus, wobei die Fahrpraxis des jeweiligen Fahrers eine wichtige Rolle spielt. Ändert sich also die Anzahl der Fahrer, empfiehlt sich ein Vergleich der verschiedenen Versicherungsangebote.

Der BF17 Tarif für Begleitendes Fahren

Hat Ihr Kind den Führerschein mit 17 gemacht und steht nun vielleicht das Begleitende Fahren in Ihrem Fahrzeug an, bringt das automatisch einen Tarifwechsel mit sich. Informieren Sie sich aber am besten vorher nach einem familienfreundlichen Versicherungsträger, der BF17-Teilnehmern einen möglichst günstigen Tarif anbietet. Für die Zeit, in der ein Fahranfänger Ihr Auto fährt, erweist sich unter Umständen auch eine Vollkaskoversicherung als sinnvoll.

Verschiedene Versicherungsvarianten für junge Fahrer

Einige Versicherungen bieten den bereits versicherten Eltern und den jungen Fahreranfängern verschiedene vorteilhafte Varianten des Versicherungsschutzes an. So hat etwa die Allianz mehrere Autoversicherungen im Angebot, die bereits die grundsätzliche Option auf Erweiterung des Fahrerkreises um einen BF17-Teilnehmer beinhalten.

Ein weiteres Angebot ist eine Telematik-Versicherung für Fahrer unter 29 Jahren. Bei dieser Art der Versicherung wird umsichtiges Fahren honoriert. Von diesem Vorteil kann zudem jeder Versicherte profitieren, wenn er einen jungen Fahrer in seinen bestehenden Vertrag mit aufnimmt.

Telemantik Tarife

Die Telemantik Tarife gibt es seit 2016. Dazu wird das Fahrverhalten fortwährend in einer kleinen Zigarettenschachtel großen Box aufgezeichnet. Die über das Handynetz an die Zentral der Versicherung gesendeten Daten umfassen alle Details von Streckenlänge, Pausen über schnelle Kurven und Tempolimits bis hin zu Kavalierstarts und Vollbremsungen.

Auf diese Weise kann das Unfallrisiko des Verkehrsteilnehmers eingeschätzt und der Beitrag individuell berechnet werden. Junge Fahrer mit einer ungünstigen Schadenfreiheitsklasse können mit diesem Verfahren ein umsichtiges Fahrverhalten nachweisen.

Bei der Allianz besteht außerdem die Chance für Kinder von Allianz Kunden, das erste eigene Auto mit der günstigeren Schadenfreiheitsklasse S1 zu versichern, anstatt mit der Schadenfreiheitsklasse S0. Mehr dazu erfahren Sie unter dem Link: Günstigere Schadenfreiheitsklasse

Autoversicherung für Fahranfänger
Foto: Autoversicherung für Fahranfänger, Quelle: Jürs GmbH

Weitere Möglichkeiten, Kosten bei der Versicherung für Fahranfänger zu sparen

Übernahme des Schadenfreiheitsrabatts von einem Elternteil

Eine Möglichkeit wäre auch, dass der Fahranfänger den Schadenfreiheitsrabatt von einem Elternteil übernimmt. Dieser Elternteil muss dann mehr zahlen. Allerdings kann dieser Vorgang nicht rückgängig gemacht werden.

Anmeldung des Fahrzeugs für den Fahranfänger als Zweitwagen

Das Auto für den jungen Fahrer wird als Zweitwagen angemeldet. Dabei empfiehlt sich ein Tarif, in dem die Schadenfreiheitsklasse des Erstwagens für das zweite Auto anerkannt wird.

Da ein Großteil der Fahranfänger jünger als 25 Jahre ist, kostet die Versicherung, unabhängig von der gewählten Variante, grundsätzlich ein wenig mehr.

Wenn ein junger Fahrer nicht mehr länger den Wagen fährt

Nun kann ja auch der gegensätzliche Fall eintreten: Ihr Kind zieht aus und/oder hat sein eigenes Auto und nutzt in der Folge Ihr Fahrzeug nicht mehr länger. Diese neue Entwicklung wirkt sich wieder auf Ihren Tarif aus. Doch bevor Sie einfach den Tarif ändern, empfiehlt es sich, die Tarife verschiedener Versicherungsträger zu vergleichen.

Wenn sich die Anzahl der Fahrer um eine Person mit Fahrpraxis erhöht

Wird das Auto zukünftig nicht nur von einem, sondern von zwei Fahrern genutzt, zieht dies nicht zwangsläufig eine Beitragserhöhung nach sich. Dennoch macht es Sinn, sich bei Ihrer Versicherung zu erkundigen. Zugleich sollten Sie vergleichende Angebote von anderen Versicherungsgesellschaften einholen, denn manche bieten diesbezüglich besondere Konditionen.

Versicherungen vergleichen

Problemloser Vergleich der Kfz-Versicherungen auf den Portalen im Internet

Auf Internetportalen wie Check24 oder Verivox lassen sich die verschiedenen Kfz-Versicherungen am einfachsten und schnellsten vergleichen. Laut Finanztip (mehr dazu unter dem Link: Kfz-Versicherungsvergleich) besteht jedoch die Gefahr, dass es bei den Angeboten auch mal einen Ausreißer geben kann. Deshalb sollte der Versicherungsvergleich besser auf zwei Portalen vorgenommen werden.

Zum Vergleich den Grundbetrag errechnen

Manchmal ist der Vergleichsbetrag nicht sofort erkennbar oder wird sogar überhaupt nicht aufgeführt. Dann kann der Interessierte den Grundbetrag selbst errechnen. Diese wäre bei 100 Prozent Beitragssatz fällig. Daher lautet die Faustregel: Preis mal 100 geteilt durch den Rabattsatz. Ein Kunde mit einem Beitragssatz von 55 Prozent und einem Jahresbeitrag von 400 € würde demzufolge 400 mal 100 geteilt durch 55 rechnen. Der Grundbetrag wäre 727 €. Wenn Sie auf diese Weise auch den Grundbetrag des Vorjahres errechnen, erfahren Sie, ob sich die Versicherung den Grundbetrag erhöht hat.

Eine gute Versicherung sollte folgende Bestandteile aufweisen:

Eine Haftpflicht

Eine Haftpflichtversicherung ist bei der Zulassung eines Fahrzeugs in Europa Pflicht. Bei einem von Ihnen verschuldeten Unfall, gleicht Ihre Haftpflicht den Schaden des Unfallgegners aus.

Eine Teilkoasko oder …

Mit einer Teilkasko versichern Sie Ihr eigenes Auto. Die Teilkasko deckt in der Regel Schäden aus Glasbruch, Autoschlüsseldiebstahl, Brand, Diebstahl, Unwetterschäden, Wildschäden und Tierbiss.

… eine Vollkasko

Die Vollkaskoversicherung bietet dagegen einen kompletten Rundum-Schutz. So sind die Schäden am eigenen Auto bei einem Unfall vollständig abgedeckt, ebenso bei Vandalismus.

Bei Neu- und Leasingfahrzeugen empfiehlt sich kein Kaskoschutz inklusive Werkstattbindung. Da laut ADAC sowohl beim Leasing als auch bei Kulanzleistungen in der Regel vom Hersteller der Besuch bei einer Vertragswerkstatt vorgeschrieben wird.

Ergänzende Vertragsbestandteile

Darüber hinaus gibt es Ergänzungen, wie etwa den Auslandsschutz, der auch im Ausland eine Entschädigung nach deutschem Recht gewährleistet, oder eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung, die bei juristischen Angelegenheiten hilfreich ist. Der Fahrerschutz gilt im Fall eines selbstverschuldeten Unfalls, indem er die Personenschäden am Fahrer sichert.

Des Weiteren gibt es den sogenannten Schutzbrief, der mit der Kfz-Versicherung abgeschlossen werden kann. Dieser Schutzbrief greift meistens europaweit bei Diebstahl, Panne oder Unfall und gewährleistet schnelle Hilfe. Dazu gehören unter anderem die Ersatzteilbeschaffung und die Übernahme der Hotelkosten. Der Rabattschutz, der den Versicherungsnehmer davor bewahrt nach einem Unfall, in der Schadenfreiheitsklasse abzusteigen, gibt es hingegen in neuen Verträgen kaum noch.

Vorsicht vor der Extra-Klausel ‚Einwand der groben Fahrlässigkeit‘

Ist die Extra-Klausel ‚Einwand der groben Fahrlässigkeit‘ im Vertrag vermerkt, hat die Versicherung bei grober Fahrlässigkeit das Recht, bei einem Unfall die Teil- und Vollkaskoleistungen zu kürzen. Diese kann schon gegeben sein, wenn der Fahrer während der Fahrt sein Navi bedient hat. Um im Schadensfall ein eventuelles böses Erwachen zu vermeiden, ist ein Vertrag vorzuziehen, der diese Klausel nicht enthält.  

Wann darf eine Versicherung dem Versicherungsnehmer kündigen?

Eine Versicherung darf einen Vertrag wegen mangelnder Rentabilität kündigen. Sie kann diese Kündigung in Form einer ordentlichen Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres aussprechen oder auch in Form einer außerordentlichen Kündigung, zum Beispiel nach einem Schadensfall.

Lösung im Fall der Kündigung durch die Versicherung: ‚Sanierung‘ des alten Vertrags

Unter diesen Umständen könnte es schwierig werden, eine neue Versicherung zu finden. Denn bei einem Neuantrag muss angegeben werden, wer den Vertrag gekündigt hat. Dies kann die neue Versicherung dazu veranlassen, den Antrag abzulehnen. Eine bessere Lösung ist daher in den meisten Fällen, die ‚Sanierung‘ des alten Vertrags. Diese könnte so aussehen, dass eine Selbstbeteiligung vereinbart wird. Wenn schon eine vorhanden ist, wäre vielleicht eine höhere Selbstbeteiligung eine weitere Option.          

Fazit: Ein Versicherungswechsel ist nicht immer sinnvoll

Meistens zahlt sich ein Wechsel der Kfz-Versicherung aus. Doch wenn zum Beispiel ein Fahrer in der jüngeren Vergangenheit aufgrund eines Unfalls den Rabattschutz in Anspruch genommen hat, ist er eventuell mit einer neuen Versicherung schlechter gestellt. Denn die neue Versicherungsgesellschaft erhält stets den Vertragsverlauf der bisherigen Versicherung.

Bei einem Schadensfall wird der Tarif dann neu berechnet, unabhängig von der vorherigen Tarifangabe auf eine allgemeine Anfrage hin. Dabei kann es passieren, dass es zu einer Rückstufung des vorher in Anspruch genommenen Schadenfreiheitsrabatt kommt.

Auch werden Sondereinstufungen, wie die für einen Zweitwagen, nicht zwangsläufig von der neuen Versicherung ebenfalls angeboten.

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