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Besser Finger weg vom Handy am Steuer

Handy am Steuer
Foto: Handy am Steuer, Quelle: Jürs GmbH

Handy am Steuer – was ist erlaubt und was ist verboten?

Zwar ist es verboten, jedoch immer wieder zu beobachten: Autofahrer mit dem Handy am Ohr, die beim Fahren telefonieren oder Textnachrichten schreiben. Viele Autofahrer sind sich offensichtlich nicht der Gefahren bewusst, die sie durch die Ablenkung durch das Smartphone beim Fahren in Kauf nehmen.

Aus diesem Grund ahndet der Gesetzgeber dieses Vergehen seit dem Jahr 2017 noch härter und drastischer als in den Jahren zuvor. In den Gesetzesänderungen sind aber nicht nur höhere Geldbußen für entsprechende Verstöße vorgesehen; wer sich häufiger mit dem Handy beim Fahren beschäftigt und dabei erwischt wird, riskiert sogar den Führerscheinentzug.

Was genau umfasst die Regelung in Sachen Handyverbot?

Die Änderungen in der Straßenverkehrsordnung aus dem Jahr 2017 verbieten nicht nur das Telefonieren mit dem Handy am Ohr während des Fahrens, sondern auch die Benutzung sämtlicher anderer Funktionen von Smartphone oder Tablet.

So darf der Fahrer beispielsweise auch keine Textnachrichten lesen oder schreiben, Anrufe ablehnen oder einfach nur die Uhrzeit vom Display ablesen. Dieses Verbot umfasst nicht nur Smartphones, sondern auch Tablets oder E-Book-Reader.

Letztlich hat der Gesetzgeber sämtliche elektronische Medien in der Gesetzesänderung erfasst, die in irgendeiner Weise den Fahrer beim Führen eines Fahrzeugs ablenken könnten.

Für den Fahrer bedeutet dies nun konkret, dass er während der Fahrt Smartphone, Tablet und Co. nur noch verwenden darf, wenn er das Gerät nicht in der Hand hält, sondern sich dieses in einer speziellen Halterung im Fahrzeug befindet.

Ablenkung während des Autofahrens
Foto: Ablenkung während des Autofahrens, Quelle: Jürs GmbH

Jedoch ist auch in diesem Fall Vorsicht geboten, denn es ist zum einen nur erlaubt, kurz auf das Gerät zu blicken und vom Verkehrsgeschehen wegzusehen; zum anderen darf dies nur dann erfolgen, wenn es die Wetter-, Sicht-, Verkehrs- und Straßenverhältnisse erlauben.

Sobald das Fahrzeug geparkt wurde – wenn es also steht und der Motor vollständig ausgeschaltet wurde – dürfen Mobiltelefone und Co. jedoch straffrei in die Hand genommen und verwendet werden.

Fragen und Antworten zum neuen Handyverbot

Frage: Auf welche elektronischen Geräte bezieht sich das Verbot?

Antwort: Grundsätzlich bezieht sich das Handyverbot nicht nur auf Smartphones, sondern auf sämtliche elektronischen Geräte, die der Organisation, Information und Kommunikation dienen. Zu diesen zählen beispielhaft: 

  • elektronische Terminplaner,
  • Touchscreens,
  • Autotelefone,
  • Tablet-Computer,
  • E-Book-Reader,
  • Smartwatches,
  • Notebooks,
  • Blu-Ray- und DVD-Player,
  • Diktiergeräte,
  • Fernseher,
  • Navigationsgeräte.

Frage: Darf ich beim Fahren im Internet recherchieren oder eine SMS lesen?

Antwort: Kurz und knapp gesagt Nein, da dies mehr erfordert als eine „kurze Blickzuwendung“.

Frage: Wie lange dauert eine „kurze Blickzuwendung“?

Antwort: Welche Zeitspanne nun unter einer „kurzen Blickzuwendung“ zu verstehen ist, wurde vom Gesetzgeber nicht definiert. Aus diesem Grund ist es Aufgabe der Gerichte, dies für den jeweiligen Einzelfall zu bestimmen.

Frage: Was hat Gültigkeit, sobald der Motor abgeschaltet ist?

Antwort: In diesem Fall dürfen elektronische Geräte ohne Einschränkung verwendet und in die Hand genommen werden. Aber Achtung: Dies gilt nicht, sofern der Motor lediglich über die Start-Stopp-Funktion ausgeschaltet wurde.

Handy auf dem Armaturenbrett
Foto: Handy auf dem Armaturenbrett, Quelle: Jürs GmbH

Frage: Wie ist das mit dem Handy auf dem Armaturenbrett und Videotelefonie?

Antwort: Selbst, wenn das Handy auf dem Armaturenbrett aufgestellt ist und die Videotelefonie-Funktion verwendet wird, ist dies verboten, da der Fahrer hierbei länger als nur kurz vom Verkehrsgeschehen wegblickt. Dies geht aus einem Urteil vom Amtsgericht Magdeburg aus dem August 2018 hervor.

Doppelte Strafe bei einem Blitzer mit Mobiltelefon?

Sollten Sie geblitzt werden und lässt sich auf dem Beweisfoto erkennen, dass Sie just in diesem Moment das Handy am Ohr hatten, ist der Ärger oftmals groß. Unter Umständen müssen Sie in diesem Fall nämlich nicht nur mit einem teuren Bußgeld sowie gegebenenfalls Punkten in Flensburg rechnen, sondern es kann zusätzlich ein Bußgeldbescheid für die Übertretung der zulässigen Geschwindigkeit auf Sie zukommen.

Doch keine Sorge, so schlimm ist es meistens nicht, denn in der Vielzahl der Fälle greift hierbei die sogenannte Tateinheit. Wenn Sie durch eine Handlung mehrere Tatbestände im Bußgeldkatalog erfüllen, dann müssen Sie nur das Bußgeld in voller Höhe bezahlen, das den höheren Regelsatz aufweist.

Unter Berücksichtigung des zweiten Verstoßes kann der Regelsatz jedoch unter Umständen in angemessener Weise erhöht werden. In der Regel veranschlagt der Gesetzgeber hierbei die Hälfte des Bußgeldes der zweiten Ordnungswidrigkeit. Wenn jedoch die Geschwindigkeitsübertretung so hoch ausgefallen ist, dass Sie hierfür Punkte in Flensburg erhalten würden, müssen Sie mit der doppelten Punkteanzahl rechnen.

Ein Beispiel zur Verdeutlichung:

Innerorts werden Sie mit einer Geschwindigkeit von 76 km/h geblitzt. Auf dem entsprechenden Foto kann man Sie mit dem Handy am Ohr erkennen. Die Geschwindigkeitsübertretung sieht ein Bußgeld von 80 Euro sowie einen Punkt in Flensburg vor. Das Telefonieren am Steuer schlägt mit einem Betrag von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg zu Buche.

In diesem Fall müssen Sie die 80 Euro für die Geschwindigkeitsübertretung sowie sehr wahrscheinlich die Hälfte des zweiten Bußgeldes, also 30 Euro, bezahlen. Pro Regelverstoß erhalten Sie zusätzlich einen Punkt in Flensburg, insgesamt also zwei Punkte laut Bußgeldkatalog.

Wie sieht es mit dem Schreiben von Textnachrichten aus?

Das Handyverbot am Steuer wird vom Gesetzgeber nicht allein auf das Telefonieren beschränkt. Gemäß der Straßenverkehrsordnung ist jegliche Nutzung eines Smartphones beim Fahren eines Fahrzeugs untersagt – sofern es der Fahrer dafür aufnehmen und halten muss. Entsprechend hat das vom Gesetzgeber vorgesehene Bußgeld in Höhe von 60 Euro sowie ein Punkt in Flensburg auch für das Verfassen von SMS oder Nachrichten in Messenger-Diensten Gültigkeit.

Wenn Sie eine Textnachricht verfassen möchten, dann bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als die Sprachfunktion des Smartphones zu nutzen und die Nachricht einzusprechen – dabei dürfen Sie jedoch das Handy nicht anheben oder berühren. Als Alternative können Sie natürlich das Fahrzeug zum Stehen bringen und den Motor abstellen. In diesen beiden Fällen fällt das Schreiben von Textnachrichten im Auto nicht in den Bereich der Ordnungswidrigkeiten.

Unfälle mit Handy am Steuer

Die vom Gesetzgeber festgelegten Strafen für die Benutzung des Handys am Steuer mögen sich zunächst sehr drastisch anhören, haben jedoch einen guten Grund. Smartphones oder andere multimediale Geräte stellen immer eine Ablenkung dar, was im Straßenverkehr zu folgenschweren Fahrfehlern oder Unaufmerksamkeit führen kann. Die schlimmste Folge hiervon ist ein Unfall.

Wie hoch Bußgeld bzw. Geldstrafe im Falle eines Unfalls ausfallen, ist von der Schwere des Fehlverhaltens sowie der entstandenen Schäden abhängig. Natürlich macht es einen großen Unterschied, ob Sie Verursacher eines schweren Personenschadens sind oder lediglich einen kleinen Blechschaden an einem anderen Auto verursachen.

Wenn es im Falle einer fahrlässigen Körperverletzung zu einem Strafantrag kommt, ist bei der Verurteilung mit einer hohen Geldstrafe oder sogar einer Gefängnisstrafe bis zu drei Jahren zu rechnen. Wenn eine Person durch den verursachten Unfall ums Leben kommt, kann die Gefängnisstrafe bis zu fünf Jahre ausfallen.

Neben strafrechtlichen Konsequenzen ist im Fall der Fälle auch mit zivilrechtlichen oder anderen finanziellen Folgen zu rechnen. Kommt es bei einem Unfall zu einem Personenschaden, müssen Sie mit entsprechenden Unfallkosten rechnen. Darüber hinaus kann die geschädigte Person auf zivilrechtlicher Ebene Schadenersatz einfordern.

Sollte man Ihnen grobe Fahrlässigkeit nachweisen können, darf sich Ihre Kaskoversicherung aus der Verantwortung nehmen. Neben vielen anderen Ablenkungsfaktoren kann dies eben auch der Fall sein, wenn Sie das Handy am Steuer benutzt haben. Anders sieht es hingegen mit der Haftpflichtversicherung aus, die für die Regulierung von Schäden beim Unfallgegner verantwortlich ist. Sie muss dennoch in Haftung treten.

Verstöße gegen das Handyverbot
Foto: Verstöße gegen das Handyverbot, Quelle: Jürs GmbH

Wie sieht es mit konkreten Strafen bei Verstößen gegen das Handyverbot aus?

Der Gesetzgeber hat die Sanktionen inzwischen erhöht. Die Geldstrafen fallen entsprechend empfindlich aus. Auch müssen Autofahrer mit Punkten in Flensburg rechnen, wenn sie ein Handy am Steuer benutzen. Was viele Personen nicht wissen: Auch auf dem Fahrrad hat ein Handy am Ohr oder in der Hand nichts verloren. Selbst als Radfahrer muss man mit einer Geldstrafe rechnen, wenn man mit dem Handy in der Hand erwischt wird.

Beim Führen eines Fahrzeugs 100 Euro Einen Punkt
Mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer 150 Euro Zwei Punkte
Mit Sachbeschädigung 200 Euro Zwei Punkte
Auf dem Fahrrad 55 Euro


Im europäischen Ausland werden Vergehen gegen das Handyverbot am Steuer übrigens teilweise noch drastischer bestraft. In Finnland beispielsweise können hierfür Geldstrafen bis 400 Euro verhängt werden.

Auch Italien sieht für ein solches Vergehen hohe Geldstrafen ab 165 Euro vor. Nicht viel anders sieht es in Spanien aus, wo Verstöße gegen das Handyverbot am Steuer mindestens 200 Euro kosten. In den Niederlanden kostet der „Handyspaß“ am Steuer gleich 240 Euro.

Sie sehen also: Allein aus finanziellen Gründen sollten Sie den Griff zum Handy unbedingt vermeiden, wenn Sie Autofahren. 

Die gute Nachricht zum Schluss

Eine gute Nachricht für alle Handyfreunde zum Schluss: Inzwischen sind die Oberlandesgerichte zum Konsens gekommen, dass es nicht verboten ist, das Handy beim Fahren einfach in die Hand zu nehmen. Voraussetzung ist jedoch, dass es nicht irgendwie auch noch benutzt wird.

Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichtes Oldenburg aus dem April 2019 hervor. Es ist also nicht verboten, das Handy kurz in die Hand zu nehmen, um es im Auto an einen anderen Ort zu legen, beispielsweise um etwas wegzuräumen.

Handy als Navigationsgerät
Foto: Handy als Navigationsgerät, Quelle: Jürs GmbH

Extratipp: Datenvolumen und Handy als Navigationsgerät

Google Maps ist mittlerweile fester Bestandteil fast jedes Handys. Kein Wunder, denn die kostenlose App lotst Autofahrer bequem von A nach B – und aktualisiert das Kartenmaterial bei vorhandener Internetverbindung selbständig.

Doch wie sieht es eigentlich mit Google Maps im Auto auf Reisen in Sachen Datenverbrauch aus? Nicht jeder Mobilfunkkunde verfügt schließlich über ein monatliches Datenvolumen von mehreren Gigabyte.

Bei aktiver Nutzung verbrauchen Sie mit Google Maps auf einem Android-Smartphone oder dem iPhone minütlich rund drei Megabyte. Dies trifft aber nur dann zu, wenn Sie sich die Route genauer ansehen möchten und regelmäßig in die Karte hineinzoomen. In diesem Fall müssen permanent Daten abgerufen werden, was Ihren Datenverbrauch entsprechend in die Höhe schraubt.

Verwenden Sie Ihr Handy hingegen lediglich als Navigationssystem, werden weniger Daten benötigt. Der Verbrauch beträgt in diesem Fall etwa zwei Megabyte pro Minute. Bei einer Fahrtdauer von 60 Minuten fallen also rund 120 Megabyte an.

Sollte die App das Straßennetz der Route bereits einmal geladen haben, muss es nur noch Ihre aktuelle GPS-Position auf der Route finden. Somit werden noch einmal weniger Daten benötigt, was den Datenverbrauch reduziert. Möchten Sie Ihr Datenvolumen schonen, ist es daher sinnvoll, einige Karten mit öfter benötigten Straßennetzen offline zu speichern.

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