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Der neue EU-Führerschein – der stufenförmige Umtauschplan

Neuer EU-Führerschein
Foto: Neuer EU-Führerschein, Quelle: Jürs GmbH

Drei Gründe für den neuen EU-Führerschein

Seit März 2019 steht fest, dass die bisherigen Führerscheine in der Bundesrepublik ersetzt werden müssen. Gemäß einer EU-Richtlinie sollen bis 2033 alle gültigen Führerscheine in fälschungssichere Exemplare umgetauscht sein.

Für die Einführung des EU-Führerscheins gibt es drei Gründe. Zum Ersten wird durch die zukünftige 15-jährige Gültigkeit des Führerscheins bei Verkehrskontrollen der Abgleich zwischen dem Autofahrer und dem Foto auf seiner Fahrerlaubnis leichter. Denn das Foto ist dann nur noch maximal 15 Jahre alt. Zum Zweiten soll mit dieser Maßnahme der ‚Führerscheintourismus‘ verringert werden.

Das Ziel hierbei ist, zu verhindern, dass ein Autofahrer bei Entzug seiner Fahrerlaubnis in einem anderen EU-Land ganz einfach einen neuen Führerschein machen kann. Dazu werden die Daten der neuen EU-Führerscheine auf einer Datenbank gespeichert, auf die alle EU-Länder Zugriff haben. Und zum Dritten sind diese EU-Führerscheine fälschungssicher. Das unbürokratische individuelle Neugestalten einer Fahrerlaubnis, via Fotokopierer zum Beispiel, ist dann nicht länger möglich.

PKW- und Motorrad-Führerscheine sind nur noch begrenzt gültig

Die zukünftige 15-jährige Gültigkeit für einen Führerschein gilt sowohl für den PKW- als auch für den Motorradführerschein. Beide Führerscheine müssen nach diesem Zeitraum durch neue ersetzt werden.

Ein stufenweiser Umtauschplan, um die Ämter zu entlasten

Den EU-Führerschein gibt es schon knapp 30 Jahren. Trotzdem besitzen viele deutsche Autofahrer noch ihren roten und manche sogar ihren grauen ‚Lappen‘. Etwa 43 Millionen Führerscheine müssen  nun neu ausgestellt werden. Um dem Ansturm auf die Ämter in der berühmten ‚letzten Minute‘ vorzubeugen und die zuständigen Behörden zu entlasten, hat der Bundesrat einen Stufenplan entwickelt. Mehr dazu auch unter: Fristen Führerschein-Umtausch 

Zum Erhalt des neuen Führerscheins ist keine Prüfung erforderlich

Dieser Stufenplan ändert nichts an dem eigentlichen Prozedere des Umtauschs. Bei diesem Austausch handelt es sich um einen reinen Verwaltungsakt, das heißt, das entsprechende Dokument wird auf Antrag des Führerscheinbesitzers erneuert. Es stehen also keine Prüfungen für die gängigen PKW- und Motorradklassen an. Die für den jeweiligen Wohnsitz zuständige Führerscheinbehörde übernimmt die Ausstellung der neuen EU-Fahrerlaubnis. 

Einige Dokumente sind für den Führerscheintausch notwendig

Um diesen EU-Führerschein beantragen zu können, benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • einen gültigen oder einen vorläufigen Personalausweis
  • oder einen gültigen Reisepass plus aktueller Meldebestätigung (Diese darf nicht älter als drei Monate sein)
  • oder einen gültigen ausländischen Pass plus aktuelle Meldebestätigung (Höchstalter: drei Monate) oder mit einen entsprechenden Aufenthaltstitel
  • ein biometrisches Foto (35 x 45 mm), welches den geltenden Bestimmungen der Passordnung entspricht
  • und den bisherigen Führerschein. Falls Ihre gegenwärtige Fahrerlaubnis (der rosa oder graue ‚Lappen‘) nicht von der Behörde an Ihrem aktuellen Wohnsitz ausgestellt wurde, ist eine Karteikartenabschrift von der Behörde erforderlich, die das Dokument ursprünglich erstellt hat. Bei Führerscheinen jüngeren Datums (in Kartenform) ist diese sogenannte Karteiabschrift nicht notwendig.

Das Ausstellungsdatum des Führerscheins oder das Alter des Führerscheininhabers ist relevant

Für den stufenweisen Umtauschplan ist das Ausstellungsdatum oder das Alter des Führerscheinbesitzers von Bedeutung. Das Datum, an dem Sie die Fahrerlaubnis erworben haben, ist dagegen an dieser Stelle irrelevant.

Alter des Führerscheininhabers
Foto: Alter des Führerscheininhabers, Quelle: Jürs GmbH

Für alle Führerscheininhaber, die nach dem 1. Januar 1999 Ihr Führerscheindokument erhielten, gilt nachfolgende Tabelle. Ausschlaggebend für die unterschiedlichen Fristen ist das jeweilige Ausstellungsdatum.

  • 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
  • 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
  • 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
  • 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
  • 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
  • 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
  • 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
  • 2012 bis 18.1.2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

Wurde ein Führerschein bis zum 31.12.1998 ausgestellt, ist das jeweilige Geburtsjahr bedeutend. Der unten stehenden Tabelle können Sie die entsprechenden Fristen entnehmen.

  • vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
  • 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
  • 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
  • 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
  • 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025

Lesen Sie dazu auch:

Für Autofahrer Jahrgang 1953 und älter gelten diese Fristen nicht
Ausgenommen von diesen Fristen sind Führerscheininhaber, mit einem Geburtsjahr vor 1953. Der Verkehrsausschuss im Bundesrat erklärt diese Regelung folgendermaßen: „Damit soll ihnen erspart werden, ihren Führerschein umtauschen zu müssen, obwohl altersbedingt nicht sicher ist, ob sie nach dem Stichtag des 19. Januar 2033 von ihrer Fahrerlaubnis Gebrauch machen möchten und dafür einen weiter gültigen Führerschein benötigen.“

Gegenwärtig handelt es sich bei dieser Fristenregelung um eine Empfehlung
Bei den oben aufgeführten Umtauschfristen handelt es sich bisher nur um Empfehlungen. Im Bundestag wurden diese Fristen bisher nicht verabschiedet. Das bedeutet, dass 2033 der letztmögliche Zeitpunkt für den Umtausch ist.

Kosten für den Führerscheinumtausch
Die Kosten für die neue EU-Fahrerlaubnis liegen bei etwa 25 Euro.

Ein vorzeitiger Führerscheinumtausch ist möglich
Sie können auch schon vor der für Sie geltenden Frist Ihren Führerschein jederzeit durch einen neuen ersetzen lassen.

Dauer der Antragsabwicklung
Haben Sie den Antrag bei der zuständigen Behörde eingereicht, sollten Sie, je nach Arbeitsaufkommen, mit einer Wartezeit von etwa drei bis vier Wochen rechnen. In Ausnahmefällen kann es auch länger dauern. Wollen Sie das neue Dokument zu einem bestimmten Zeitpunkt in den Händen halten, empfiehlt es sich daher, den Antrag frühzeitig abzugeben.

Verwarnungsgeld bei unterlassenem Umtausch in Höhe von 10 Euro
In Deutschland drohen nach Nichteinhaltung der Frist bis zum 19.01.2033 10 Euro Verwarnungsgeld. Bei Reisen ins Ausland könnte ein alter Führerschein dagegen, je nach Reiseziel, zu größeren Problemen führen. 

Der unterlassene Umtausch eines LKW- und eines Busführerscheins ist eine Straftat
Während der unterlassenen Umtausch eines PKW- und eines Motorradführerscheins keine Straftat darstellt, verhält es sich bei dem LKW- und Busführerschein anders. Denn LKW- und Busführerscheine unterliegen bereits seit Jahren Verlängerungsfristen, die auf jeden Fall eingehalten werden müssen. Ansonsten droht ein Strafverfahren mit einer saftigen Geldstrafe. In Ausnahmefällen kann es sogar zu einer Freiheitsstrafe von bis zu 12 Monaten kommen.

Nachzulesen auch unter: Führerschein Gültigkeit

Der Busführerschein (Klasse D) gilt gemäß der EU-Richtlinien fünf Jahre
Für die Busführerscheine der Klassen D1, D1E, D und DE steht jeweils nach fünf Jahren eine Erneuerung des Führerscheins an. Dafür muss ein Busfahrer, zusätzlich zu einem Sehtest, eine Bescheinigung über seine körperliche und geistige Eignung sowie die Ergebnisse eines erfolgreich abgeschlossenen Funktions- und Leistungstests vorlegen. Zudem ist ein aktuelles Passbild nötig.

Auswirkungen der EU-Richtlinien auf den LKW-Führerschein

Zukünftig gilt für Lkw-Führerscheine (Klasse C1 und C1E) eine Fünfjahresfrist

Die Befristung für gültige Lkw-Führerscheine gibt es bereits seit Jahren. Wurde ein Führerschein der Klasse C1 oder C1E vor 2013 ausgestellt, hat dieser eine Gültigkeit bis zum 50. Lebensjahr. Für die danach fällige Verlängerung sind ein Sehtest und ein ärztliches Attest notwendig. C1- und C1E-Führerscheine, die nach 2013 ausgestellt wurden, sind dagegen nur noch fünf Jahre wirksam. Dasselbe gilt für bereits verlängerte Führerscheine.

Ausnahme der Befristung für die Autofahrer der alten Klasse 3

Autofahrer, die einen Führerschein der Klasse 3 mit einem Ausstellungsdatum vor dem 31.12.1998 besitzen und diesen haben umschreiben lassen, können die Klassen C1 und C1E ohne Fristen nutzen.

Klasse 3 Führerschein
Foto: Klasse 3 Führerschein, Quelle: Jürs GmbH

Der alte Führerschein Klasse 2 gilt bis zum 50. Lebensjahr

Der alte Führerschein der Klasse 2 gilt bis zum 50. Lebensjahr. Erst dann muss er im Fünfjahresrhythmus verlängert werden. In dem Zusammenhang ist dann ebenso eine gesundheitliche Untersuchung sowie ein Sehtest fällig. Danach steht alle fünf Jahre eine Verlängerung an.

Die Klasse CE auf Basis des alten Führerscheins Klasse 3 ist bis zum 50. Lebensjahr gültig

Wenn die Klasse CE auf der Basis des alten Führerscheins Klasse 3 bewilligt wurde, erfolgt die Eintragung der Schlüsselnummer 79, also CE 79, im Dokument. Auch diese Führerscheinvariante ist zunächst bis zum 50. Lebensjahr gültig. Danach steht im Fünfjahresrhythmus eine Neuerteilung unter der Voraussetzung eines eingereichten Sehtests sowie eines vorgelegten gesundheitlichen Gutachtens an.

Eine LKW-Führerschein-Verlängerung ist auch nach Fristversäumnis möglich

Wer die Frist für die Verlängerung des LKW- Führerscheins versäumt hat, kann diese ohne Probleme innerhalb von einigen Wochen nachholen. Jedoch darf in diesem Zeitraum kein LKW gefahren werden.

Die Kosten für die Verlängerung eines LKW-Führerscheins

Die Kosten für die Verlängerung eines LKW-Führerscheins inklusive der dafür erforderlichen Untersuchungen belaufen sich auf 150 bis 200 Euro.

Alter und neuer Führerschein
Foto: Alter und neuer Führerschein, Quelle: Jürs GmbH

Eintragung der Führerscheinklassen in das neue Dokument

Beim Umtausch des alten Führerscheins gegen den neuen wird jeweils die Fahrerlaubnisklasse eingetragen, die der Fahrberechtigung im bisherigen Führerscheindokument entspricht. Wobei zu beachten ist, dass die Besitzstandswahrung der alten Klasse 3 nur noch bis zum 50. Lebensjahr gilt.

Fahrerlaubnis-Klassen
vor 1999
Fahrzeuge Fahrerlaubnis-Klasse
ab 2013
1 Leistungsunbeschränkte Krafträder A
1a Krafträder bis 25 kW, nicht mehr als 0,16 kW/kg A2
1b Krafträder bis 125 cm³, bis 11 kW A1
2 Kfz über 7.500 kg Züge mit mehr als drei Achsen C und CE
3 Der Pkw-Führerschein mit der neuen Klasse B erlaubt das Führen von kleineren Lkw bis zu 3,5 Tonnen Gesamtgewicht. B
BE
C1
C1E
2,3 Je nach dem zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs und Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Kraftomnibussen D
DE
D1
D1E
4 Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 cm³ / 50 km/h AM

Weiteres erfahren Sie zu diesem Thema auch unter: Alte Führerscheine bald ungültig

Bei dem stufenweisen Aufstieg des Motorrad-Führerscheins von der Klasse A1 zu A2 und dann zu Klasse A ist nach Ablauf von mindestens 24 Monaten fortan nur eine praktische Prüfung notwendig.

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Erwischt 😉

Wir haben doch schon mal 💅 Fingernägel lackiert

Danke. An alle die den Spass mitgemacht haben.